7. Abgrenzung Beihilfe zur Selbsttötung - Fremdtötung

Abgrenzungskriterium ist die Freiverantwortlichkeit des Suizidenten. Wann diese vorliegt, ist allerdings umstritten. Die Rechtsprechung legt sich nicht auf bestimmte Kriterien fest, sondern entscheidet nach den Umständen des Einzelfalls.