4. Verursachung des Todes

Todesverursachung ist jede Lebensverkürzung um jede noch so geringe Zeitspanne, nicht dagegen die bloße Beihilfe oder die Anstiftung zum straflosen Selbstmord des Opfers (anders bei aktivem Handeln, z.B. Beeinflussung des Patienten zum eigenen Selbstmord als mittelbarer Täter, wozu es jedoch als Abgrenzung zur bloßen straflosen Teilnahme einer überlegenen Stellung des Täters bedarf).