1. Systematik der Tötungsdelikte

Tötungsdelikte sind nach dem StGB der Totschlag (§ 212 StGB), der Mord (§ 211 StGB), die Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB) und die fahrlässige Tötung (§ 222 StGB). Ein Mord setzt eine besondere Verwerflichkeit voraus. Im Medizinstrafrecht spielt er in der Regel keine Rolle.