8. Tod des Menschen

Der Todesbegriff ist im StGB nicht geregelt. Klassischer Todesbegriff war früher der irreversible Stillstand von Kreislauf und Atmung. Dieser wurde jedoch durch den medizinisch-technischen Fortschritt in Frage gestellt. Nach heute h.M. tritt der Tod mit dem endgültigen Erlöschen der Hirnfunktionen des Groß- und Stammhirns ein.