4. Einwilligungsfähigkeit

Notwendige Voraussetzung einer wirksamen Einwilligung ist die Einwilligungsfähigkeit des Patienten. 

Die Einwilligungsfähigkeit setzt sich aus zwei Komponenten, nämlich der Einsichts- und Entschlussfähigkeit zusammen. Der Patient muss in der Lage sein, Bedeutung und Tragweite des Eingriffs zu erkennen (Einsichtsfähigkeit) und zudem die Fähigkeit besitzen, sich nach seiner Einsicht zu entscheiden (Entschlussfähigkeit).