3. Typen von Schulleistungstests nach Standardisierungsgrad

3.1 Der standardisierte Schulleistungstest als Schulleistungstest schlechthin

Wenn wir noch einmal auf die eingangs gegebene Testdefinition von Lienert und Raatz zurückgreifen, liegen die Bestimmungsstücke für den voll ausgebauten, den "standardisierten", Test vor uns. Auf Schulleistungstests übertragen wird also verlangt:

  • Eine vollständig ausformulierte Instruktion (Beitrag zur Durchführungsobjektivität).
  • Komplett ausgearbeitete Aufgaben, in aller Regel als Testheft oder analog in Computerform.
  • Klare und für alle Problemfälle ausreichende Hinweise zur Testauswertung, also zur Vergabe der Rohpunkte, am besten auch mit Schablonen o.ä. (Beitrag zur Auswertungsobjektivität).
  • Klare Hilfestellung zur weiteren Verarbeitung bei der quantitativen Auswertung: Beim normorientierten Test die Möglichkeit zur Umwandlung in Standardwerte durch Wiedergabe einer klaren Normtabelle, beim kriteriumsorientierten Test durch Angabe von Grenzwerten. (Beitrag zur Interpretationsobjektivität)
  • Günstig ist auch eine qualitative Auswertung (Ausführung in Kap. 5).
  • Sorgfalt bei der Testkonstruktion und Erlangung einer hohen Reliabilität, r ≥ .8, wobei man heute teilweise auch schon r ≥ .9 erwartet.
  • Klar erkennbare Umsetzung des fraglichen Lehrplans in die Itemmenge und damit ein Beitrag zur curricularen Validität.
  • Angaben zur empirischen Verarbeitung der erfassten Variablen, möglichst als Aussagen zur empirischen Validität.

Die Festlegung des standardisierten oder formellen Schulleistungstests wird in der Literatur in aller Regel im hier beschriebenen Sinne aufgefasst.