2. Einwilligung des Betroffenen

2.4. Widerruf

Art. 7 Abs. 3 S. 1 DSGVO erlaubt es dem Betroffenen, seine Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf gilt mit Wirkung für die Zukunft (ex nunc), die Zulässigkeit bereits erfolgter Verarbeitungsvorgänge wird durch einen Widerruf daher nicht berührt (vgl. Art. 7 Abs. 3 S. 2 DSGVO).