5. Entwicklung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung

5.3. Das Volkszählungsurteil (III)

Das Volkszählungsurteil des BVerfG – bis heute eine der wichtigsten Entscheidungen zum (deutschen) Datenschutzrecht – lässt sich in folgende Kernaussagen zusammenfassen:

  • Datenschutz ist Grundrechtsschutz (Textziffern 151, 154, 155)
  • Wegen der Gefahr von Datenveredelung gibt es keine belanglosen Daten mehr (158)
  • Datenübermittlungen und Erhebungen müssen einer strikten Zweckbindung unterliegen (203, 208)
  • Es existiert ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung (214)


Übersicht 2: Volkszählungsurteil von 1983