5. Entwicklung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung

Von besonderer Bedeutung für das Datenschutzrecht ist das sogenannte Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Jahr 1983 (BVerfGE 65, 1), in dem das Gericht seine bisherigen Entscheidungen zum Persönlichkeitsschutz im Hinblick auf die moderne Informationsverarbeitung zu einem fortan so bezeichneten Recht auf informationelle Selbstbestimmung weiterentwickelte.

Hintergrund der Entscheidung war eine für das Frühjahr 1983 geplante allgemeine Volkszählung, in deren Zuge neben einer reinen Kopfzählung zusätzlich die Erhebung weiterer Angaben geplant war, wozu auch sensible Daten wie die Religionszugehörigkeit jedes Bürgers gehören sollten. Zudem war ein Abgleich der statistischen Daten mit dem Melderegister vorgesehen. Dagegen wendeten sich mehrere Verfassungsbeschwerden, die das BVerfG veranlassten, das zugrundeliegende Volkszählungsgesetz (VZG 1983) auf seine Verfassungsmäßigkeit hin zu überprüfen.

Den Volltext des Urteils finden Sie hier: https://www.servat.unibe.ch/dfr/bv065001.html