4. Fortentwicklung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts

Das BVerfG entwickelte zahlreiche Ausprägungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Dazu gehört etwa der Schutz der Selbstdarstellung jedes Einzelnen, der eine freie Entscheidung darüber gewährleisten soll, wie sich jemand in der Öffentlichkeit darstellen möchte, was seinen sozialen Geltungsanspruch ausmacht und inwieweit Dritte über seine Persönlichkeit verfügen dürfen, beispielsweise durch öffentliche Erörterung seiner persönlichen Umstände und Eigenschaften.