2. Der Ablauf eines Strafverfahrens im Überblick

2.1. Überblick (1)

Ein Ermittlungsverfahren wird bei einem Anfangsverdacht einer Straftat eingeleitet; auch dann, wenn der Beschuldigte zu diesem Zeitpunkt noch unbekannt ist. Staatsanwaltschaft und Polizei untersuchen den Sachverhalt und sammeln dabei sowohl den Belastungs- als auch Entlastungsstoff. Bei hinreichendem Tatverdacht wird Anklage erhoben. Dies leitet das Zwischenverfahren ein. Hier prüft das für die spätere Hauptverhandlung zuständige Gericht, ob hinreichende Verdachtsgründe vorliegen, die eine Verurteilung rechtfertigen würden. Ist dies der Fall, so beschließt das zuständige Gericht, die Anklage zuzulassen und das Hauptverfahren zu eröffnen. Das anschließende Hauptverfahren lässt sich in zwei Abschnitte teilen, nämlich die sog. Vorbereitung der Hauptverhandlung und die Hauptverhandlung selbst. Ersteres dient vor allem dazu organisatorische Fragen zu klären, während letzteres das eigentliche Kernstück des Strafprozesses bildet.