2. Der Ablauf eines Strafverfahrens im Überblick

Das Strafverfahren besteht aus dem Erkenntnisverfahren und – nach seinem rechtskräftigen Abschluss – aus dem Vollstreckungsverfahren. Letzteres ist in den §§ 449 ff. StPO sowie dem Strafvollstreckungsgesetz normiert. Allerdings spielt das Vollstreckungsverfahren im Studium und Examen keine Rolle. Das Augenmerk wird daher auf das Erkenntnisverfahren gelegt, welches sich – grob gesagt – in das Ermittlungsverfahren (§§ 151 ff. StPO), das Zwischenverfahren (§§ 199 ff. StPO) und das Hauptverfahren (§§ 212 ff. StPO) unterteilen lässt. Das Hauptverfahren schließt mit der Verkündung des Urteils (§ 260 StPO). Wird dieses rechtskräftig, so geht es in die Vollstreckung, s.o., werden Rechtsmittel eingelegt, so verhindert dies den Eintritt der Rechtskraft und es schließt sich das sog. Rechtsmittelverfahren (§§ 296 ff. StPO) an.