1. Die Rechtsquellen und der Aufbau der StPO

1.5. Aufbau der StPO

Die StPO besteht aus acht Büchern mit insgesamt 499 Paragraphen.
In Buch 1 sind allgemeine Vorschriften niedergelegt, die Zuständigkeiten der Gerichte, Beweismittel, Fristenberechnung oder Ermittlungsmaßnahmen normieren. In Buch 2 wird das Verfahren im ersten Rechtszug geregelt und Buch 3 und 4 befasst sich mit den Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen. Buch 5 und 6 regeln besondere Verfahrensarten, u.a. die Beteiligung des Verletzten am Verfahren oder das beschleunigte Verfahren. Buch 7 enthält Vorschriften über die Strafvollstreckung und Regelungen zur Tragungspflicht der Verfahrenskosten, Buch 8 widmet sich dem Datenschutz und der Verwendung von personenbezogenen Daten.