1. Die Rechtsquellen und der Aufbau der StPO

1.3. Das Jugendgerichtsgesetz

Bei Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende ist das Jugendgerichtsgesetz (JGG) zu beachten. Es enthält Besonderheiten für das Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende aufgrund des im Jugendstrafrecht bedeutenden Erziehungsgedankens, so etwas zur Bildung von Jugendgerichten i.S.v. §§ 33 ff. JGG. Soweit sich keine verfahrensrechtliche Regelung im JGG findet, kommt die StPO zur Anwendung.