- Dozent: Eva-Maria Kieninger
Course summary
Das Internationale Privatrecht regelt die Frage, welche von mehreren in
Betracht kommenden nationalen Privatrechtsordnungen in einem
grenzüberschreitenden Fall zur Anwendung kommt.
Aufgrund der Globalisierung und der zunehmenden Integration innerhalb
der EU, etwa im Rahmen der Personenfreizügigkeit, des grenzüberschreitenden
Handels mit Waren und Dienstleistungen, des integrierten Kapitalmarkts und der
grenzüberschreitenden Mobilität von Unternehmen, ist das IPR von stetig
zunehmender Bedeutung, denn noch immer ist das Privatrecht (Vertragsrecht,
Deliktsrecht, Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Handels- und
Gesellschaftsrecht) im Kern nationales Recht, trotz zahlreicher punktueller Harmonisierungsrichtlinien der EU.
Mit der europäischen Vereinheitlichung ist die Rechtsanwendung aber
gerade für Anfänger auf dem Gebiet des IPR eher schwieriger geworden, denn die
einschlägigen Regelungen sind über zahlreiche Verordnungen verstreut,
allgemeine Regeln, die im nationalen Recht in einem Allgemeinen Teil
zusammengefasst werden, treten in jeder Verordnung eigens in Erscheinung, die
Verordnungen sind europäisch-autonom auszulegen und schließlich ist nicht mehr
nur die deutsche Rechtsprechung zu
beachten, sondern auch und vor allem die des EuGH und der Höchstgerichte aus
anderen Mitgliedstaaten.